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   BGH, 25.01.1991 - 3 StR 329/90   

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https://dejure.org/1991,3174
BGH, 25.01.1991 - 3 StR 329/90 (https://dejure.org/1991,3174)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1991 - 3 StR 329/90 (https://dejure.org/1991,3174)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1991 - 3 StR 329/90 (https://dejure.org/1991,3174)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbegriff der fortgesetzten Handlung im Rahmen einer Steuerhinterziehung - Gesamtvorsatz zur inneren Tatseite beim Fortsetzungszusammenhang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zeitlicher Zusammenhang - Zeitliche Überschneidung - Gesamtvorsatz - Schlußfolgerung des Gerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AO § 370 Abs. 1 Nr. 1

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 291
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 25.01.1991 - 3 StR 329/90
    Der allgemeine Entschluß oder eine Bereitschaft, fortan eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, genügt nicht (BGHSt 36, 105, 110).

    Im Hinblick hierauf kann offenbleiben, ob und für welche Fälle an der Rechtsprechung zur nachträglichen Bildung oder Erweiterung eines Gesamtvorsatzes (vgl. BGHR StGB vor § 1/fH Gesamtvorsatz 1-4, 9-11) festzuhalten wäre, soweit sie nicht bereits durch die Entscheidungen BGHSt 36, 105 (113 ff.) und BGH NStZ 1989, 435 f. eingeschränkt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1990 - 4 StR 516/90 zum Diebstahl und BGH, Beschluß vom 9. Januar 1991 - 3 StR 243/90 zur Umsatzsteuerhinterziehung).

    Bei einer fortgesetzten Tat beginnt der Lauf der Verjährungsfrist erst mit der Beendigung des letzten Teilaktes (BGHSt 36, 105, 109), hier also nicht vor dem 15. Januar 1985.

  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87

    Vermögensgefährdung durch erzwungene Hingabe eines Schuldscheins

    Auszug aus BGH, 25.01.1991 - 3 StR 329/90
    Trotz der Möglichkeit, auch festgestellte verjährte Taten bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (BGH NJW 1987, 3144, 3145), kann der Senat nicht ausschließen, daß die Strafaussprüche im Ergebnis zum Nachteil der Angeklagten von den dargelegten Beanstandungen betroffen sind.
  • BGH, 18.07.1984 - 2 StR 322/84

    Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in besonders schwerem Fall -

    Auszug aus BGH, 25.01.1991 - 3 StR 329/90
    Aus einem zeitlichen Zusammentreffen oder einer zeitlichen Überschneidung mehrerer Taten allein kann ein Gesamtvorsatz nicht gefolgert werden (BGHSt 33, 4, 5 [BGH 18.07.1984 - 2 StR 322/84]; BGHR StGB vor § 1/fH Gesamtvorsatz 8, 16, 17 und 23), zumal hier wiederholt (zum Beispiel von Juni bis Oktober 1980 und von Juni bis September 1983) auch längere Unterbrechungen zwischen den Einfuhren liegen.
  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 243/90

    Geschäftsführer - GmbH - Steuerhinterziehung - Steuervoranmeldung -

    Auszug aus BGH, 25.01.1991 - 3 StR 329/90
    Im Hinblick hierauf kann offenbleiben, ob und für welche Fälle an der Rechtsprechung zur nachträglichen Bildung oder Erweiterung eines Gesamtvorsatzes (vgl. BGHR StGB vor § 1/fH Gesamtvorsatz 1-4, 9-11) festzuhalten wäre, soweit sie nicht bereits durch die Entscheidungen BGHSt 36, 105 (113 ff.) und BGH NStZ 1989, 435 f. eingeschränkt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1990 - 4 StR 516/90 zum Diebstahl und BGH, Beschluß vom 9. Januar 1991 - 3 StR 243/90 zur Umsatzsteuerhinterziehung).
  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 516/90

    Anforderungen an die Differenzierung zwischen Diebstahl und fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 25.01.1991 - 3 StR 329/90
    Im Hinblick hierauf kann offenbleiben, ob und für welche Fälle an der Rechtsprechung zur nachträglichen Bildung oder Erweiterung eines Gesamtvorsatzes (vgl. BGHR StGB vor § 1/fH Gesamtvorsatz 1-4, 9-11) festzuhalten wäre, soweit sie nicht bereits durch die Entscheidungen BGHSt 36, 105 (113 ff.) und BGH NStZ 1989, 435 f. eingeschränkt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1990 - 4 StR 516/90 zum Diebstahl und BGH, Beschluß vom 9. Januar 1991 - 3 StR 243/90 zur Umsatzsteuerhinterziehung).
  • BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92

    Fortgesetzte Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Strafbarkeit von indirekten

    Bei unregelmäßigen Teilakten, die sich über einen langen Zeitraum mit größeren Intervallen verteilen, hat der Bundesgerichtshof diese Voraussetzungen grundsätzlich verneint (vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 3, 5, 22, 27, 33).
  • BGH, 26.01.1993 - 5 StR 625/92

    Steuerhinterziehung - Fortsetzungstat - Institutionalisierung

    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluß vom 25. Januar 1991 - 3 StR 329/90 - auf die Revisionen der Beschwerdeführer W. und Dr. K. das Urteil mit den Feststellungen zur inneren Tatseite des Gesamtvorsatzes der Angeklagten sowie zu den Strafaussprüchen aufgehoben; im übrigen hat er die Revisionen verworfen.
  • BGH, 19.04.1994 - 5 StR 82/94

    Strafrecht der ehemaligen DDR - Hauptstrafe - Diebstahl - Milderes Gesetz

    Der Entschluß, künftig bei sich bietenden Gelegenheiten beliebig oft Straftaten gleicher Art zu begehen, begründet allein noch keinen Gesamtvorsatz (BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 33, 46, 58).
  • BGH, 09.03.1993 - 5 StR 37/93

    Voraussetzungen für die Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs

    Der Entschluß, künftig bei sich bietenden Gelegenheiten beliebig oft Straftaten gleicher Art zu begehen, begründet allein noch keinen Gesamtvorsatz (BGHSt 38, 165; 37, 45, 47; 36, 105, 110; 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 2, 163, 167; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 30 und 33).
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